Wer kann Mitglied bei den Abenberger Bogenschützen werden ?

Grundsätzlich kann jeder traditionelle Bogenschütze, der sich von unserem Verein angesprochen fühlt, auch bei uns Mitglied werden. Voraussetzung ist die Volljährigkeit und der Besitz einer gültigen Haftpflichtversicherung. Jugendliche und Kinder können für sich alleine keine Mitgliedschaft beantragen. Hier führt der Weg nur über eine "Familienmitgliedschaft", bei welcher mindestens ein volljähriger Erziehungsberechtigter dann die Mitgliedschaft als zahlendes Mitglied ausübt.

Es sei hier nochmals erwähnt, dass Minderjährige auf unseren Anlagen nur in Begleitung von mindestens einem Erziehungsberechtigten den Bogensport ausüben dürfen.

Was bietet der Verein seinen Mitgliedern ?

Für den jeweiligen Jahresmitgliedsbeitrag, ist das Vereinsmitglied berechtigt, sämtliche Einrichtungen des Vereins (3D-Parcours, Einschießplatz, Zielscheiben etc. ) ganzjährig zu nutzen.

Einschränkungen bestehen hier nur bei Parcourssperrungen zwecks Umbau, Verlagerung, Erneuerung bzw. bei etwaigem Turnierbetrieb.

Darüberhinaus organisiert der Verein einmal jährlich eine gemeinsame Ausfahrt (Reisebus) zu anderen 3D-Parcours und übernimmt hierfür auch einen Teil der entstehenden Kosten.

Für interessierte Turnierschützen können ebenfalls gemeinsame Turnierbesuche organisiert werden.

Was erwartet der Verein von seinen Mitgliedern ?

Als Mitglied in unserem Verein sollte man nicht nur Interesse daran haben, auf den Plätzen und Parcours unseres Vereins Bogen zu schießen.

Vielmehr ist hier sowohl die Mitwirkung bei Arbeitsdiensten zur Parcoursgestaltung und -erhaltung, als auch die Mithilfe bei der Ausrichtung von Turnierveranstaltungen gefragt - und ein Kriterium für die Aufnahme.

Was hier so nach Arbeit klingt,  macht aber viel Spaß. Zum einen lernt man sich bei der Arbeit am besser kennen, zum anderen erhält man dabei oft auch gute Informationen hinsichtlich Regelwerk, Parcoursbau etc.

Wer keine Mitarbeit leisten kann oder will, dem sei unsere Jahreskarte ans Herz gelegt.

Wie kann ich Mitglied bei den Abenberger Bogenschützen werden ?

Der Weg in unseren Verein führt zunächst über den Kauf von einer Gäste-Jahreskarte. Diese Jahreskarte kann jederzeit, auch unterjährig, erworben werden und gilt dann ein Jahr, ab Kaufdatum.

Damit hast Du dann bereits die Möglichkeit, den Bogensport auf allen unseren Einrichtungen auszuüben. Aber auch, Dein Engagement für den Verein bei Arbeitsdiensten, Turnieren u.a. zu zeigen.

Dazu erhältst Du über das ganze Jahr hinweg, sämtliche Informationen über Termine und Aktionen des Vereins, per E-Mail und kannst Dich entsprechend mit einbringen.

 

Nach Ablauf dieser Jahreskarte kannst Du dann die Aufnahme in den Verein beantragen - wenn Du das willst. Während dieses Jahres sollten wir Dich ein wenig kennen gelernt haben und der Vorstand wird dann über Deinen Aufnahmeantrag entscheiden.

Ansonsten steht Dir auch weiterhin die Möglichkeit einer weiteren Jahreskarte offen.

Was kostet eine Mitgliedschaft ?

Die Einzelmitgliedschaft kostet für einzelne Mitglieder 60,-€ und für Familien 90,-€ pro Jahr (als "Familie" gelten bei uns max. 2 Erwachsene und leibliche Kinder, die im gleichem Haushalt leben). 

Desweiteren erwarten wir von unseren Mitgliedern auch eine Mindestanzahl von 8 Arbeitsstunden pro Jahr.

 

Insofern keine oder zu wenige Arbeitsstunden erbracht werden, kommt zusätzlich zum Mitgliedbeitrag ein Ersatzbetrag (entsprechend der nicht geleisteten Stunden, zu jeweils 15,-€ pro Stunde)zum Tragen. Entspricht max. 120,-€/Jahr.

 

Die geleisteten Arbeitsstunden kommen immer erst im Folgejahr zur Anrechnung, da ja erst dann - am Jahresende -bekannt ist, wieviele Stunden jeder geleistet hat.

Was muss ich also tun ?

Schreib einfach eine kurze Email an info@abenberger-bogenschuetzen.de und teile uns deinen Wunsch zum Erwerb einer Gäste-Jahreskarte, bzw. zusätzlich deinen Wunsch nach Aufnahme in den Verein mit. 

Bitte beachte hierzu die Informationen zur JAHRESKARTE.

Wie beende ich eine Mitgliedschaft ?

Der Austritt aus dem Verein muss bis spätestens 30.09. des jeweiligen Kalenderjahres schriftlich angezeigt werden, damit die Beendigung der Mitgliedschaft zum 31.12. erfolgen kann.

Eine Kündigung der Mitgliedschaft erfordert die Schriftform - per EMail oder Brief. Die Kündigung gilt erst mit Bestätigung des Vorstandes als angenommen und wirksam. Diese erfolgt in der Regel binnen weniger Tage. Sollte das mal nicht der Fall sein, bitte nachhaken!